| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung am 19. Juli 2021 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge an den Kreisverband |
| Antragsteller*in: | AG Umwelt- und Klimaschtz (dort beschlossen am: 17.05.2021) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 24.06.2021, 11:12 |
A5: Antrag zum Bebauungsplan Nr. 444 „Kolmstraße“
Antragstext
Dieser Bebauungsplan in Stötteritz ist gerade in der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir haben diese genutzt, um in einer Stellungnahme
darauf hinzuweisen, dass wir eine rechtskonforme Umsetzung von
Klimaschutzvorgaben, die Umsetzung von Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
fordern. Der Bebauungsplan umfasst auch das Areal des Zaubergartens, einer
strukturreichen kleinen parkartigen Grünanlage, die schon in DDR-Zeiten zu
umweltpädagogischen Zwecken genutzt wurde. Es sollen demnach 40 % der Fläche
bebaut werden, inklusive Streuobstwiese, Gehölzen und altem Baumbestand.
Vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum
Klimaschutzgesetz sollte der Vorentwurf des Bebauungsplans darauf geprüft
werden, ob er noch zeitgemäß ist. Zum Schutz der kommenden Generationen
beantragen wir, alternative Optionen der Bebauung zu wählen. Dem Naturschutz,
dem Artenschutz, dem Klimaschutz und damit dem Flächenerhalt zur Abfederung von
Starkwetterereignissen sollte auf Grund des Urteils des BVGs die höchste
Priorität eingeräumt werden.
Wir fordern:
- Den vollständigen Erhalt des Zaubergartens
- Keine Änderung des Flächennutzungsplans (Streichung oder Verkleinerung
der Grünfläche) angesichts des Klimanotstands.
- Berücksichtigung der Vorgaben des Landschaftsplans
- Nettonullversiegelung – keine zusätzliche Versiegelung in der
Gesamtbilanz
- Erhalt des Baumbestandes, Anpassung der Planung an die Gegebenheiten vor
Ort mit der Priorisierung des Erhalts der Biotop- und Frischluft- undKaltluftentstehungsflächen.
- Um dem gerecht zu werden schlagen wir vor, auf dem Gelände des
ehemaligen Teltow-Werkes zwei Gebäude weniger zu errichten. Auch der
Bolzplatz und derBürgergarten sollen auf dem Gelände des Teltow-Werkes eingerichtet werden.
- als Alternative für den Bolzplatz ist auch zu prüfen, ob eine
Kooperation zur Errichtung von Sportflächen mit dem Sportverein FC Kickers
Leipzig möglich ist (innur 500m Entfernung vom geplanten neuen Quartier)
- Zum Schutz der Fläche des Zaubergartens schlagen wir eine
halböffentliche Nutzung mit umweltpädagogischen Zielen vor. Wir
beantragen, das Gelände einzuzäunen undSchließzeiten beizubehalten
- Prüfung der Unterschutzstellung als Geschützter Landschaftsbestandteil
nach § 19 SächsNatSchG
- Bereitstellung einer Begründung zum Bebauungsplan im Rahmen der
frühzeitigenBeteiligung, in der die Umweltbelange tatsächlich berücksichtigt werden
als Entscheidungsgrundlage bezüglich der geplanten Eingriffe.
Begründung
Der gerade erst veröffentlichte Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat gezeigt, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.“
In einem weiteren Absatz wird auf folgendes hingewiesen:
„Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels, etwa vor klimabedingten Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Wald- und Flächenbränden, Wirbelstürmen, Starkregen, Überschwemmungen, Lawinenabgängen oder Erdrutschen, zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. Da infolge des Klimawandels Eigentum, zum Beispiel landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, etwa aufgrund steigenden Meeresspiegels oder wegen Dürren Schaden nehmen können, schließt auch das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels ein.“
Die extrem heißen Sommer 2018, 2019 und 2020 und die daraus folgenden Dürren haben auch in Leipzig gezeigt, dass der Klimawandel in vollem Gange ist. Es ist trotz dieses kalten Frühjahrs 2021 zu erwarten, dass weitere Hitzewellen folgen werden, die die Jahreszeit Sommer in einer Stadt wie Leipzig sehr herausfordernd werden lassen.
Zum Gesundheitsschutz der Stadtbevölkerung, zum Schutz der kommenden Generationen und zum Schutz der Stötteritzer Bewohner beantragen wir deshalb, den Zaubergarten komplett zu erhalten und damit für den Arten- und Klimaschutz das zu tun, was in diesen Zeiten erforderlich ist, um die Zukunft der Menschen zu sichern. Wir beantragen, alle neu geplanten Gebäude wie Wohngebäude, Gewerbegebäude, Schule, Sporthalle sowie den Bolzplatz als auch einen Bürgergarten komplett auf dem Gelände des Teltow-Werks zu bauen bzw. zu pflanzen.
Die geplante Bebauung des Zaubergartens und der Pachtgärten steht im Widerspruch zum gültigen Flächennutzungsplan und zum Landschaftsplan der Stadt Leipzig. Die Flächen von Zaubergarten und der angrenzenden Pachtgärten sind im Flächennutzungsplan als Grünflächen ausgewiesen. In der Stadtklimauntersuchung ist die Fläche als Fläche mit "sehr hoher klimatisch lufthygienischer Ausgleichsfunktion" kartiert. Der Landschaftsplan der Stadt Leipzig formuliert für den Bereich das Ziel „Erhalt von Frisch- und Kaltluftentstehungsgebieten“. Die komplette Fläche des Zaubergartens sollte weiterhin die Funktion eines Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiets erfüllen. Wir fordern die Einhaltung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans. Der Zaubergarten sollte in seiner kompletten Form weiterhin der Lebensqualität der Stötteritzer Bewohnerinnen und Bewohner dienen wie auch der neuen Bewohner des Quartiers an der Kolmstraße.
Zum Schutz von Parks eignet sich die Schutzkategorie Geschützter Landschaftsbestandteil. Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG "rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist
zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten."
Gemäß § 19 SächsNatSchG können über § 29 Abs. 1 BNatSchG hinaus geschützte Landschaftsbestandteile zur Erhaltung oder Verbesserung des Kleinklimas sowie zur Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen festgesetzt werden.
Diese Schutzkategorie sollte in Leipzig zunehmend zum Schutz von kleinen Parks und Grünflächen eingesetzt werden, dringend erforderlich im Sinne der biologischen Vielfalt und angesichts des Klimanotstandes.
Zudem würde der Bau innerhalb des Zaubergartens über Jahre hinweg erhebliche Schäden mit sich bringen. Es wird dort zum großen Teil weder die Möglichkeit des Besuches, der (umweltpädagogischen) schulischen Nutzung, aufgrund von Lautstärke und den Bauarbeiten an sich geben. Auch die Tiere im restlichen Teil des Gartens werden sich dort nicht mehr ansiedeln und verschwinden. Das übt sich wieder auf die Nutzung des Gartens und auf die Natur-und Artenvielfalt aus.
Wir finden es richtig, dass die Stadt die Fläche des ehemaligen Teltow-Werks für den Bau von Wohnungen und Schulen zur Verfügung stellt. Selbstverständlich müssen solche Flächen in einer wachsenden Stadt wie Leipzig bebaut und genutzt werden. Wir kritisieren aber die Entscheidung, den Zaubergarten dafür mitzubenutzen. Hier legt die Stadt deutlich zu wenig Wert auf der Erhaltung der Stadtnatur und hält sich weder an den Flächennutzungsplan und noch an den Landschaftsplan.
Wir schlagen vor, alle neu geplanten Gebäude sowie den Bolzplatz und den Bürgergarten auf der Fläche des Teltow-Werkes zu errichten. Damit würde die Stadt den Flächennutzungsplan wie er im Moment besteht sowie die Vorgaben des Landschaftsplans zum Schutz der kommenden Generationen, umsetzen.
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